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Geschrieben:28. November 2007
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Kategorie:Aktionen








Verrufener Ort

Verrufene Orte sind Plätze, Gebäude und andere Räume, an denen nach sächsischem Polizeigesetz angeblich in verstärktem Maße Straftaten vorbereitet und ausgeführt werden. Hier sind daher so genannte polizeiliche Sonderrechte erlaubt: Personen, die sich innerhalb »verrufener Orte« aufhalten, können verdachtsunabhängig kontrolliert, festgehalten und durchsucht werden. In der Praxis ist mittlerweile fast jeder Bahnhofsvorplatz und jeder Park, in dem irgendwann mal einer Straftat stattfand, ein »verrufener Ort«. Diese Orte können z.B. jederzeit und ohne juristische Hürden videoüberwacht werden.
Auch kurzfristig könne Orte als »verrufen« deklariert werden. So wurde ein alternatives Kulturzentrum in Leipzig anlässlich einer Nazi-Demonstration im Jahr 2002 ohne weitere Anhaltsgründe von einen auf den nächsten Tag zum »verrufenen Ort« erklärt. Konzertbesucherinnen und -besucher mussten ihre Personalien abgeben und selbst Leute, die nur zufällig an dem Haus vorbeigingen, wurden festgehalten und durchsucht.



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