I love Hools
»Sie haben sich wie folgt beim Polizeirevier … zu melden: An Spieltagen jeweils zwischen 4.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens, und zusätzlich nachmittags: am Montag, 12. Juni zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, am Samstag, 17. Juni zwischen 18.30 und 20.30 Uhr … Soweit sie einen Reisepass besitzen, haben Sie diesen bis spätestens 5. Juni der zuständigen Polizeibehörde … vorzulegen, damit die Passbeschränkung eingetragen werden kann.«
So die Pass- und Personalausweisbeschränkungen gegen einen Fußballfan.
Deutsche Ermittlungsbehörden dürfen Fußballfans, Ultras und Hooligans anlässlich bestimmter Spiele strenge Meldeauflagen machen, um sie von Spielorten fern zu halten. Dass einige der vermeintlich Verdächtigen bisher nie wegen Straftaten bei Fußballspielen verurteilt wurden, stehe den »Meldeauflagen nicht entgegen«, so die gängige Meinung vieler Gerichte. Es genüge, dass sie zum Umfeld gewalttätiger Hooligans gehören würden. Denn dieser gewaltbereite Kern der Szene benötige – so die offizielle Meinung – »ein unterstützendes Umfeld, um mit geringer Gefahr der Identifizierung agieren zu können«.
Die bisher auf erlebnisorientierte Sportfans angewandte Urteil trifft auch auf politische Demonstrantinnen und Demonstranten zu: So genannte »Problemfälle« mittels Meldeauflagen an der Ausreise zu hindern, ist seit einiger Zeit präventive Praxis von Ermittlungsbehörden und ein gern genutztes Mittel, um bestimmten Personen von der Teilnahme an Versammlungen willkürlich auszugrenzen.